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Wofür das TYPOlight-Logo verwendet werden darf

von Leo Feyer – Aktuelles

In letzter Zeit häufen sich die Missverständnisse darüber, was man mit dem TYPOlight-Logo machen darf und was nicht. In diesem Beitrag erkläre ich daher anhand verschiedener Beispiele, wofür das Logo heruntergeladen und verwendet werden darf und wofür es keinesfalls verwendet werden sollte.

Grundregel

Das Logo darf grundsätzlich verwendet werden, wenn TYPOlight als Produkt vorgestellt, getestet, rezensiert oder beworben wird. Es darf jedoch nicht dazu verwendet werden, eigene Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit TYPOlight zu bewerben oder zu vertreiben, da sonst der falsche Eindruck entstünde, dass es sich um offizielle, zum TYPOlight-Projekt gehörende Angebote handle.

In keinem Fall darf das Logo farblich oder grafisch verändert werden. Es gibt vier verschiedene Ausprägungen des Logos, zwei in orange und zwei in grau, jeweils mit dem Schriftzug unterhalb bzw. rechts des Symbols. Daneben gibt es noch das offizielle Partner- und Community-Logo. Abwandlungen sowie farbliche oder grafische Veränderung sind grundsätzlich nicht zulässig, wobei Größenanpassungen nicht als grafische Veränderung zählen.

Powered by TYPOlight

Wer seine Webseite mit TYPOlight erstellt hat und gerne darauf hinweisen möchte, mit welchem System die Seite betrieben wird, kann das Logo dort verwenden. TYPOlight wird in diesem Fall als Produkt vorgestellt und gleichzeitig wird das Projekt durch den "Powered by TYPOlight"-Link unterstützt.

TYPOlight wird in einem Blog rezensiert

Auch in diesem Fall ist die Verwendung des Logos zulässig, da TYPOlight als Produkt getestet und rezensiert wird. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Artikel in einem privaten Blog oder in einer Fachzeitschrift erscheint oder ob die Bewertung positiv oder negativ ausfällt, solange ein Link bzw. Hinweis auf das Projekt enthalten ist.

Agenturen bieten ihren Kunden TYPOlight an

Selbstverständlich darf das Logo auch in diesem Fall verwendet werden, da TYPOlight als Produkt vorgestellt wird. Viele Agenturen bewerben die Content Management Systeme und eCommerce-Applikationen mit denen sie im Kundenauftrag Webseiten erstellen und binden zu diesem Zweck die jeweiligen Logos ein.

Eine eigene TYPOlight-Erweiterung wird veröffentlicht

In diesem Fall muss man unterscheiden zwischen der Vorstellung von TYPOlight als Produkt und der eigenen Erweiterung. Die Verwendung des Logos ist zulässig, soweit TYPOlight als Produkt vorgestellt wird – also als die Plattform, auf der die eigene Erweiterung aufsetzt. Das Logo darf jedoch keinesfalls für die eigene Erweiterung an sich verwendet werden, da sonst der falsche Eindruck entstünde, sie wäre ein offizieller Teil des TYPOlight-Projektes.

Ein Webservice zu TYPOlight wird etabliert

Auch in diesem Fall ist die Nutzung des Logos nur zulässig für die Vorstellung von TYPOlight als Produkt, um das es in dem Angebot geht. Auf keinen Fall darf das Logo für den Webservice an sich verwendet werden, da sonst der falsche Eindruck entstünde, dass es sich um einen offiziellen Service des TYPOlight-Projektes handle.

Fazit

Ein gutes Beispiel, um das Prinzip zu verstehen, ist der Vergleich mit Coca Cola. Der Name kann jederzeit verwendet werden, um über das Getränk zu schreiben, es zu bewerben oder zu verkaufen, aber selbstverständlich darf man kein eigenes Getränk entwickeln und Coca Cola nennen. Genauso verhält es sich auch mit den meisten anderen Namen, Schriftzügen und Logos, und nicht zuletzt auch mit dem TYPOlight-Logo.

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